NEUERUNGEN BEIM KABELFERNSEHEN


Seit vielen Jahren werden die Wohnungen der WBG Laatzen von Vodafone mit Kabelfernsehen versorgt. Dies wird ab 01. Juli 2024 nicht mehr automatisch so sein. Wie wir bereits in unserer letzten Mitgliederzeitung berichtet haben, dürfen wir gemäß des modernisierten Telekommunikationsgesetzes die Kabelgebühren nur noch bis zum 30.06.2024 über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen.

 

Ab dem 01. Juli 2024 haben Mieter die Wahlfreiheit von welchem Anbieter sie ihre Leistungen beziehen. Gerne möchten wir dennoch weiterhin unseren Mieter die Möglichkeit geben von den bisher günstigen Konditionen bei Vodafone zu profitieren.


Wir bitten Sie daher, wenn Sie ein verbindliches Interesse an der Weiterführung des Vertrages haben, uns dies bis zum 29.02.2024 mitzuteilen. 


Sollten wir die von Vodafone vorgegebene Mindestmenge an Abnehmern nicht erfüllen können, wird es uns nicht möglich sein, den Service weiterhin anzubieten. In diesem Fall werden wir Sie rechtzeitig informieren und Sie haben die Möglichkeit mit Vodafone direkt einen Vertrag abzuschließen. 



IHRE RÜCKMELDUNG ZUM KABELFERNSEHEN ÜBER VODAFONE


Unter Datenschutz  finden Sie unsere Informationen gemäß Art. 13 DSGVO über den Datenschutz im Zusammenhang mit unserem Kontaktformular.

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Häufig gestellte Fragen

  • Was passiert mit meinem Kabelanschluss, wenn ich ausziehe?

    Bei Auszug endet Ihr Vertrag automatisch.

  • Wie lange gilt der Preis von 5,93 €/ monatlich?

    Vorausgesetzt, dass die erforderliche Menge an Mindestabnehmern erfüllt wird, bleibt der Preis von 5,93 € monatlich für mindestens zwei Jahre fest. Über Preisänderungen informieren wir Sie anschließend rechtzeitig.

  • Welche Kündigungsfrist habe ich?

    Sie können den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer 3-monatigen Frist beenden. 

  • Wie erfolgt die Bezahlung der Kabelgebühr?

    Sollten die Voraussetzungen für die Weiterführung des Vertrages erfüllt werden, wird die monatliche Gebühr gemeinsam mit der Miete von Ihrem Konto abgebucht.

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