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ZWÖLF WOHNUNGEN WERDEN KERNSANIERT

Das Mehrfamilienhaus in der Fliederstraße 9 bis 11 in Rethen (Baujahr 1967) ist in die Jahre gekommen und muss umfangreich saniert werden. Die insgesamt zwölf Wohnungen werden deswegen bis Ende 2023 entmietet, alle Mieter ziehen aus oder sind bereits umgezogen.


Im Frühjahr 2024 soll es nach derzeitiger Planung dann losgehen: Alle Wohnungen werden kernsaniert. "Wir werden dabei auch sämtliche Strom-, Abwasser- und Wasserleitungen erneuern lassen", kündigt Vorstandsmitglied Martin Stegen an. Das Haus wird komplett barrierefrei ausgebaut. Dazu gehört auch, dass ein Aufzug eingebaut wird. Energetisch wird ebenfalls modernisiert: Auf die Außenwände wird eine Dämmung aufgebracht und das Haus wird anschließend neu verputzt und gestrichen. Ab dem Jahr 2025 sollen die sanierten Wohnungen dann neu vermietet werden. Vorrangig sollen dort Senioren einziehen.


BITTE SCHICKEN SIE UNS IHRE E-MAIL ADRESSEN!

Um den Service weiter zu verbessern, Kosten und Rohstoffe zu sparen, treibt die WBG die Digitalisierung in ihrer Verwaltung voran. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Man benötigt von möglichst allen Mietern der WBG-Wohnungen die aktuellen E-Mail-Adressen. „Über E-Mail können wir inzwischen viel schneller als auf traditionellen Wegen und darüber hinaus sehr sicher kommunizieren“, begründet WBG-Vorstandsmitglied Jan Marquardt. Gegen Datenverlust und Datendiebstahl ist die Wohnungsbaugenossenschaft durch ein modernes digitales Sicherheitsnetz umfassend geschützt.


>> Deswegen die herzliche Bitte: stellen Sie der WBG Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung. Am einfachsten ist dies, indem Sie von dieser Adresse eine E-Mail an info@wbg-laatzen.de senden. Anschließend wird die Adresse im System der WBG hinterlegt und kann dort verwendet werden.



 

VERTRETER TREFFEN SICH WIEDER IN DER WIESE ZWEI

Zum zweiten Mal findet auch in diesem Jahr die Vertreterversammlung in der Wiese Zwei statt. Die Vertreter kommen am 20. Juni ab 17 Uhr im schönen Veranstaltungsraum der WBG neben dem Verwaltungsgebäude zusammen, um den Lagebericht des Vorstands und den Bericht des Aufsichtsrats zu hören und den Jahresabschluss für das Jahr 2022 festzustellen. Darüber hinaus wird es um etliche weitere Themen gehen. Zum Beispiel soll es auf Basis der Erfahrungen mit alternativen Versammlungs- und Sitzungsformen während der COVID-19-Pandemie eine Änderung der Satzung geben. Außerdem wird von den Vertretern beschlossen, wie der Bilanzgewinn der WBG verwendet werden soll.

WIR FREUEN UNS AUF IHRE BILDER UND GESCHICHTEN!

Noch ist das 100-jährige Bestehen der WBG Laatzen fast fünf Jahre entfernt, aber gute Vorbereitung ist alles! Dass es eine Chronik über die Geschichte der Wohnungsgenossenschaft geben wird, steht bereits fest. Wie diese genau aussehen soll, ist noch nicht klar. Eines aber ist schon sicher: Es soll darin nicht nur um Daten und Fakten gehen. Viel mehr interessieren uns Ihre Geschichten und Bilder, liebe Mieter! Was haben Sie mit und in Ihrer Wohnungsgenossenschaft erlebt? An welche Begebenheiten erinnern Sie sich besonders gut? Ist Ihnen vielleicht etwas Skurriles, Witziges im Gedächtnis geblieben? Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie uns (und später alle anderen interessierten Leser der entstandenen Chronik) daran teilhaben lassen würden. Schreiben Sie uns Ihre Geschichten auf oder erzählen Sie sie uns – dazu können Sie gerne direkt mit unserer Redakteurin Sigrid Krings Kontakt aufnehmen (E-Mail: info@sigridkrings.de) oder sich per Post an die WBG Laatzen (Wiesenstraße 2, 30880 Laatzen, Stichwort: Chronik) wenden.

Und senden Sie uns gerne Ihre Bilder! Digital, abfotografiert oder als Original – egal! Wir verarbeiten sie und geben sie selbstverständlich umgehend wohlbehalten wieder an Sie zurück. Wir freuen uns über jedes Foto und jede Geschichte, die uns erreicht und sagen schon jetzt: Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!


WOHNGELD ZUR UNTERSTÜTZUNG DER HAUSHALTE



>> Eine Informationsbroschüre, ein Wohngeldrechner und Rechenbeispiele sind auf der Internetseite des Bundesbauministeriums (BMWSB) zu finden unter www.bmwsb.bund.de

Zum Anfang dieses Jahres hat es eine Veränderung beim Wohngeld gegeben. Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig bezahlen können, ist zum 1. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Dabei zahlen Bund und Länder einen Zuschuss zur Miete. Dieser wird über die Kommunen ausgezahlt und umfasst erstmalig auch die Heizkosten. Einen Anspruch auf Wohngeld haben solche Privathaushalte, deren eigenes Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für den Wohnraum selbst zu tragen. Einen Antrag können all diejenigen Mieter stellen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Es wird auf Basis des Bruttoeinkommens errechnet.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. Um Wohngeld zu bekommen, muss bei der zuständigen Stadt oder der zuständigen Kommune ein Antrag gestellt werden. Es wird seit 1. Januar 2023 für 18 Monate bewilligt. 


   

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