Änderung des Telekommunikationsgesetzes



Mieter haben bald die freie Wahl


Ab 1. JULI 2024 kann sich jeder Mieter selbst darum kümmern, welcher Anbieter ihn in seiner Wohnung mit dem Fernsehsignal versorgen soll.



Seit vielen Jahren werden die Wohnungen der WBG Laatzen vom Telekommunikationsunternehmen Vodafone mit Kabelfernsehen versorgt. Dies wird ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr automatisch so sein. Ab diesem Termin können alle Mieter selbst wählen, über welchen Anbieter sie das Fernsehsignal erhalten möchten.

 

Das Telekommunikationsgesetz hat sich geändert, es wurde schon vor knapp zwei Jahren modernisiert (kurz TKG-Novelle). Ziel der Novelle ist es, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen und jedem Mieter die volle Wahlfreiheit hinsichtlich des Anbieters zu gewähren. Die Auswirkungen dieser Novelle werden die Mieter der WBG Laatzen erst in den kommenden Monaten tatsächlich spüren, weil noch bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsfrist gilt. Anschließend aber kann es sich jeder Mieter selbst aussuchen, ob und mit welchem Unternehmen er einen entsprechenden Vertrag abschließen möchte.

 

Bislang hat die WBG-Verwaltung ihren Mietern diese Arbeit abgenommen und dafür mit Vodafone langfristige, gute Verträge abgeschlossen. Die Wohnungsgenossenschaft konnte dadurch einen besonders günstigen Tarif aushandeln, von welchem alle Mieter automatisch profitierten. Die Kosten durfte die WBG, wie alle Vermieter, über die Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Genannt wurde dies Nebenkostenprivileg – und unter anderem ebendieses wurde durch die TKG-Novelle abgeschafft. Der Posten ,,Kabelfernsehen“ wird in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 (Erstellung im Jahr 2025) nur noch für die Monate Januar-Juni abgerechnet.

 

WBG-Vorstandsmitglied Martin Stegen kritisiert jedoch: ,,Ich bin sicher, dass diese Gesetzesänderung zu höheren Kosten bei unseren Mietern führen wird. Wir sind derzeit im Gespräch mit Vodafone, welche Konditionen wir künftig unseren Mietern anbieten können. Anschließend werden wir unsere Mieter über die weiteren Schritte, die Kosten und den zeitlichen Ablauf informieren.“


Neues Telekommunikationsgesetz




Die Kosten für die Fernseh-Grundversorgung über Breitbandnetze konnten bislang als Betriebskostenposition auf die Mieter umgelegt werden. Das nannte sich Nebenkostenprivileg. Dieses Privileg wurde abgeschafft, das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde modernisiert. Ab 1. Juli 2024 haben Mieter die volle Wahlfreiheit und können selbst bestimmen, von welchem Anbieter sie ihre Leistungen beziehen möchten.

 

Was für unsere Mieter wichtig ist




In jedem unserer Häuser ist ein Kabelanschluss verlegt. Daher profitierten unsere Mieter auch von günstigeren Konditionen, wenn etwa ein Internet & Phone-, ein digitales TV-Produkt oder ein Mobilfunk-Angebot in der Vergangenheit abgeschlossen wurde. Das Thema TV-Versorgung hat keine Auswirkungen auf diese Verträge.


Unsere Mieter werden in den kommenden Monaten von uns einen Brief erhalten, über den wir abfragen, ob sie weiterhin Kabelfernsehen über Vodafone beziehen möchten. Ist dies nicht gewünscht, kann jeder Mieter eigenständig mit einem Anbieter seiner Wahl einen neuen Vertrag abschließen.


Wünschen Sie weiterhin die TV-Versorgung über Vodafone, können Sie sich bei der WBG für die Weiterführung des Vertrages anmelden. Der Anschluss läuft dann ab Juli 2024 nahtlos weiter. Bis zu diesem Zeitpunkt brauchen Sie sich um nichts kümmern. 

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