INFORMATION ZENSUS 2022
Information gemäß Artikel 13 DS-GVO zur Weitergabe von Daten im Rahmen der Zensus 2022
Mit dem Zensusgesetz 2022 werden wir als Eigentümerin unseres Wohnungsbestandes verpflichtet, Auskunft über bestimmte Angaben zu den von uns vermieteten Wohnungen zu geben.
Dies dient der Erfüllung der EU-Verordnung Zensus (EG) Nr. 763/2008. Die Auskunftspflicht umfasst im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 auch die einmalige Mitteilung der Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Bewohnern. Diese sogenannten Hilfsmerkmale dienen der statistischen Generierung von Haushalten, um zu ermitteln, welche Personen an einer Anschrift in welchen konkreten Wohnverhältnissen (d.h. Wohnfläche, Zahl der Räume) leben.
Information an die Mieter!
Im Rahmen unserer Verpflichtung haben wir einmalig neben den wohnungsbezogenen Daten auch den Vor- und Nachnamen unseres Vertragspartners (Mieter) genannt. Da wir die genaue Anzahl der im Haushalt lebenden Personen nicht kennen bzw. gespeichert haben, haben wir diese Information auch nicht weitergegeben.