Zustimmung


Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß §§ 558 ff. BGB

mit Wirkung ab dem 1. Juli 2024

IHRE ZUSTIMMUNG ZUR MIETERHÖHUNG gEM. §§ 558 ff. BGB MIT WIRKUNG AB DEM 01.07.2024

HABEN SIE FRAGEN ZUR MIETERHÖHUNG?


Häufig gestellte Fragen

  • Warum erhöhen wir die Miete?

    Die Kosten für die regelmäßige Instandhaltung unserer Wohnungsbestände steigen stetig. Zur Deckung der steigenden Kosten sind entsprechende Einnahmen erforderlich, da wir nur dadurch langfristig in der Lage sind, unseren Wohnungsbestand und damit auch Ihr Haus ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Aus diesem Grund erhöhen wir die Grundmiete für Ihre Wohnung mit Wirkung zum 1. Juli 2024 gemäß § 558 BGB.

  • Was ist die Grundlage für diese Mieterhöhung?

    Der Mietspiegel stellt eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 a BGB dar. Auf seiner Grundlage können sich die Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen über eine angemessene Miethöhe einigen. Beim Mietspiegel der Stadt handelt es sich um einen „qualifizierten Mietspiegel“ im Sinne von § 558 d BGB. Hierbei gibt der Mietspiegel (eingeschränkt) Auskunft über die üblicherweise gezahlten Mieten (sogenannte „ortsübliche Vergleichsmieten“) für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

  • Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?

    Ja, wir bitten Sie, unserem Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558 b BGB zuzustimmen, spätestens bis zum 30. Juni 2024. Die Mieterhöhungsvereinbarung gilt dann mindestens für ein Jahr als fest vereinbart. 


    Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns Ihre Zustimmungserklärung möglichst umgehend zuzusenden. Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.


    Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass wir nach Ablauf der Frist gemäß § 558 b Abs. 2 BGB berechtigt sind, Klage auf Zustimmung zu diesem Mieterhöhungsverlangen beim Amtsgericht Hannover zu erheben. 


  • Wen kann ich zu Fragen bei der Mieterhöhung kontaktieren?

    Die Kollegen aus dem Bereich Vermietung und Hausbewirtschaftung stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

    Tel. 0511 87897 10

    vermietung@wbg-laatzen.de

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